Bin ich schwerhörig?

Schlechtes Hören kommt oft schleichend und wird in vielen Fällen gar nicht selbst bemerkt. Etwa einer von fünf Menschen in Deutschland hat eine behandlungsbedürftige Hörstörung.

Frühzeichen sind ein laut eingestellter Fernseher und ein schlechtes Gesprächsverständnis im Lärm. Aber auch häufiges Nachfragen und das Überhören leiser Geräusche wie Vogelzwitschern und Grillenzirpen können Anzeichen sein. Nicht selten wird man von den Menschen im privaten und familiären Umfeld auf etwaige Hörprobleme hingewiesen.

Vor der Hörgeräteversorgung

Bei entsprechenden Beschwerden kann eine Untersuchung beim HNO-Facharzt Klarheit schaffen. Nach Ausschluss anderer Hörstörungen kann mittels Hörtest und Sprachhörtest eindeutig festgestellt werden, ob ein Hörgerät notwendig und hilfreich ist. Wenn eine beidseitige Schwerhörigkeit vorliegt, ist eine Versorgung beider Ohren anzuraten.

Hörgeräteverordnung und gesetzliche Zuzahlung

Wenn die Voraussetzungen für ein Hörgerät vorliegen, stellt der HNO-Arzt eine Hörgeräteverordnung aus. Diese ist vergleichbar mit einem Rezept und die Grundlage für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Der Krankenkassen-Zuschuss beträgt seit November 2013 für ein Hörgerät 784,94 € und für zwei Hörgeräte insgesamt 1412,90 €. Für diesen Betrag können Sie schon sehr gute Hörgeräte bekommen. Sind die ausgewählten Geräte teurer, ist der Differenzbetrag selber zu bezahlen.

Eine Wiederverordnung von Hörgeräten ist bei Kindern und Jugendlichen erst nach Ablauf von fünf Jahren, sowie bei Erwachsenen nach Ablauf von sechs Jahren möglich. Eine Ausnahme besteht etwa bei rasch fortschreitender Schwerhörigkeit, wenn die alten Hörgeräte nicht mehr leistungsfähig genug sind.

Die Hörgeräte-Anpassung

Mit der Verordnung sucht man einen Hörgeräteakustiker auf. Es bietet sich an, ein wohnortnahes Geschäft auszuwählen, da im Rahmen der Hörgeräte-Anpassung häufige Besuche beim Akustiker notwendig sein können und deshalb eine einfache Erreichbarkeit von Vorteil ist.

Der Hörgeräteakustiker stellt auf Grundlage der Verordnung und der vorliegenden Hörstörung verschiedene Hörgeräte-Varianten vor. Im Sinne einer vergleichenden Anpassung sollten daraufhin mindestens zwei verschiedene Geräte-Modelle jeweils ausreichend lange im Alltag ausprobiert werden. Es ist anzuraten, Hörgeräte unterschiedlicher Preisklassen zu testen, weil so der Nutzen eines höherwertigen Gerätes - mit einer entsprechend höheren Zuzahlung - besser zu ersehen ist.

Sie sollten im Vorfeld mit dem Hörgeräteakustiker vereinbaren, ob Kosten für das Probetragen anfallen, falls es nicht zum Abschluss der Hörgeräteversorgung kommt.

Es kann sein, dass die Hörgeräte beim ersten Tragen noch nicht optimal eingestellt sind. Deswegen sollte man die Geräte in unterschiedlichen Situationen (Zuhause, auf der Straße, im Lokal, in großen Räumen usw.) testen und die Einstellung bei Bedarf vom Hörgeräteakustiker verbessern lassen. Sofern das Hörgerät unterschiedliche Hörprogramme vorsieht, können diese an die verschiedenen Bedürfnisse angepasst werden. Die Hörgeräte-Anpassung ist erst abgeschlossen, wenn Sie mit den Hörgeräten vollkommen zufrieden sind.

Eine weitere Entscheidungshilfe kann die Frage sein, ob Sie in Hörsituationen, in denen Sie zuvor nicht alles verstanden haben, nun besser hören. Wir beraten Sie gerne, falls die Hörgeräte-Anpassung zunächst keinen Erfolg hat.

Zusatzkosten

Zum Hörgerät wird oft ein vielfältiges Zubehör angeboten. Man kann auch spezielle Versicherungen abschließen. Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung meist nicht erstattet.

Lassen Sie sich den Nutzen der zusätzlichen Angebote erklären und entscheiden dann, was Sie brauchen. Hinzu kommen natürlich noch Verbrauchsmaterialien wie Batterien. Die Hörgeräte-Batterien halten in der Regel mehrere Tage bis zu wenige Wochen.

Nach erfolgter Hörgeräte-Anpassung

Sobald Sie sich für ein Hörgerätemodell entschieden haben, muss die getroffene Auswahl vom HNO-Facharzt überprüft werden. Dies ist ebenfalls in den Hilfsmittelrichtlinien geregelt. Bitte bringen Sie dafür Ihre neuen Hörgeräte und die Hörgeräteverordnung mit. Ergibt diese Prüfung keine Beanstandung, bescheinigt der Arzt die erfolgreiche Hörgeräte-Anpassung auf der Rückseite der Verordnung.

Besser mit Hörgerät hören

Ein Viertel aller Hörgeräte landet in der Schublade und wird nicht getragen. In den allermeisten Fällen wird dies mit einem unzureichenden Nutzen der Geräte oder mit störenden Nebengeräuschen begründet. Diese Probleme, aber auch ein unbequemer Hörgerätesitz sowie Schwierigkeiten bei der Handhabung, lassen sich oft im Rahmen einer sorgfältigen und geduldigen Hörgeräte-Anpassung vermeiden.

Aber auch im weiteren Verlauf tragen regelmäßige Kontrollen beim HNO-Arzt und beim Hörgeräteakustiker dazu bei, dass Sie über Jahre mit Ihren Hörgeräten zufrieden sind.

Der Arzt prüft, ob die Gehörgänge mit Ohrenschmalz oder Fremdkörpern verlegt sind und ob Entzündungen oder Verletzungen vorliegen – das erfolgt in der Regel alle drei Monate. Auch sollte zweimal im Jahr das Hören mit Hörgerät gemessen werden. Bei Beschwerden stellen Sie sich natürlich umgehend bei Ihrem HNO-Arzt vor.

Beim Hörgeräteakustiker werden die Geräte gereinigt, etwaige Reparaturen vorgenommen oder Verschleißteile ausgetauscht. Falls bei den Hörmessungen festgestellt wird, dass das Hören nachgelassen hat oder die Verstärkung der Hörgeräte aus anderen Gründen nicht ausreicht, kann dies in vielen Fällen durch Optimierung der Hörgeräte-Einstellung ausgeglichen werden.

Sobald ein Anspruch auf erneute Hörgeräteversorgung im Rahmen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht, kann wieder eine Hörgeräteverordnung erfolgen. Der HNO-Arzt stellt dabei fest, welche Veränderungen im Laufe der Jahre an Ihren Ohren aufgetreten sind und leitet die für Sie notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen und für weitere Informationen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

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